Glossar
Auf dieser Seite wollen wir einige der Abkürzungen und kynologischen Begriffe erläutern, die auf unserer Homepage immer wieder auftauchen. Die unterstrichenen Begriffe sind Links, die auf weiterführende Seiten verweisen, Begriffe mit einem ">>" werden ebenfalls hier im Glossar erklärt. Das Glossar ist in alphabetischer Reihenfolge aufgebaut, und ist sicher noch ergänzungsfähig. Für Fragen oder Anregungen haben wir daher immer ein offenes Ohr! |
Agility | Agility ist ein Wettkampfsport, bei dem der Hund einen Parcours aus verschiedenen Hindernissen wie Hürden, Tunneln, Wippen o.ä. möglichst fehlerfrei in möglichst kurzer Zeit überwinden soll. Hovawarte haben viel Spass an diesem immer beliebter werdenden Hundesport, sind aber aufgrund ihrer Körpermaße und der damit verbundenen etwas geringeren Geschwindigkeit nur selten in den Spitzenplatzierungen zu finden. |
Augenuntersuchung (AU) | Für Hovawarte ist die Untersuchung auf erbliche Augenerkrankungen vor der ersten Zuchtverwendung Pflicht. Diese Untersuchung darf nur von anerkannten Tierärzten des Dortmunder Kreis DOK durchgeführt werden. |
Ausdauerprüfung (AD) | Die Ausdauerprüfung soll die körperliche Leistungsfähigkeit unserer Hovawarte unter Beweis stellen. Dazu sollen die Hunde insgesamt 20km neben dem Fahrrad ihres Hundeführers trabend bei einer Geschwindigkeit von 12-15km/h zurücklegen. Es gibt nach 7 und nach 15km jeweils eine 20minütige Pause, in der ein Tierarzt den Gesundheitszustand der vierbeinigen Teilnehmer überprüft. Nach Beendigung der gesamten Fahrtstrecke ist noch eine kurze Unterordnung gemäß des Ausbildungsstand des Hundes zu zeigen, um zu demonstrieren, dass er auch nach der körperlichen Anstrengung fit und "ansprechbar" ist. |
Ausstellung | siehe "Zuchtschau" |
Begleithundprüfung (BH) | Die Begleithundprüfung hat zum Ziel, die gute Grunderziehung des Hovawartes und seine Umgänglichkeit in alltäglichen Situationen abzufragen. Diese Prüfung ist in zwei Abschnitte eingeteilt, wovon der erste Abschnitt auf einem abgeschlossenem Gelände (Hundeplatz o.ä.) stattfindet, der zweite ausserhalb des Platzes an Orten mit üblichen Umwelteinflüssen (Fußgängerzone, Bahnhof, Parkplatz etc.). Hundeführer, die zum ersten mal ihren Hund bei einer BH vorstellen, müssen vorher einen schriftlichen Sachkundenachweis ablegen. Die Begleithundeprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung für alle weiterführenden Prüfungen im Hundesport. |
CAC, CACIB | Diese Abkürzungen stehen für sog. Anwartschaften auf das nationale (Certifitat d'Aptitude au Championat de Beauté) bzw. internationale (Certificat d’Apitude au Championat International de Beaute) Schönheits-Championat. Um einen nationalen oder internationalen Champion-Titel zuerkannt zu bekommen, muss ein Hovawart vier dieser Anwartschaften auf verschiedenen >>Zuchtschauen unter unterschiedlichen Richtern erwerben. Sie werden an den jeweils Erstplatzierten in den Erwachsenen-Klassen vergeben. |
Fährtenhundprüfung (FH) | Bei der Fährtenhundprüfung soll der Hovawart eine menschliche Trittspur mithilfe seines Riechvermögens verfolgen. Er orientiert sich hierbei am Geruch der Bodenverletzungen sowie am Eigengeruch des Fährtenlegers. Auch sind vom Fährtenleger auf der Trittspur "verlorene" Gegenstände durch den Hund aufzufinden und seinem Hundeführer anzuzeigen. Die FH gibt es in zwei Schwierigkeitsstufen (FH1 & FH2), die sich in Fährtenlänge, Anzahl der Winkel und Gegenstände sowie in der Zeit zwischen dem Legen der Fährte und dem Ansatz des Hundes unterscheiden. |
Fédération Cynologique Internationale (FCI) | Die FCI ist eine 1911 gegründete Weltorganisation mit dem Ziel, die Kynologie und die Rasshundezucht bei Bedarf in allen Belangen zu unterstützen und zu schützen. Ihr gehören derzeit 79 Mitglieds- und Partnerländer an. 330 Rassen werden durch sie anerkannt, die Abstammungsurkunden (Pedigrees) werden innerhalb der Organisation gegenseitig anerkannt. Die Ursprungsländer einer jeden Rasse erstellen in Zusammenarbeit mit der Standards- und der wissenschaftlichen Kommission der FCI die Beschreibung des Idealtyps der Rasse (den >>Rassestandard). Diese stellen bei Ausstellungen für Richter die Bewertungsgrundlage dar. |
Geländelauf | siehe "Turnierhundesport" |
Hüftgelenks-Dysplasie (HD) | Die Hüftgelenks-Dysplasie (PDF 1.4 MB) ist eine u.a. genetisch bedingte Skeletterkrankung großrahmiger Hunderassen. Sie manifestiert sich in einer zu flachen Hüftgelenkspfanne und/oder einem unzureichend ausgebildetem Oberschenkelkopf. Dies hat zur Folge, dass der Hund aufgrund fortschreitender Arthrosebildung und damit verbundener Schmerzhaftigkeit zunehmend in seiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt wird. Diese Erkrankung läßt sich röntgenologisch gut erfassen, sie wird eingeteilt in die Grade A (kein Hinweis auf HD) bis E (schwere HD). Im RZV sind nur Hovawarte mit der Bewertung A1 und A2 zur Zucht zugelassen, dank der konsequenten Bekämpfung dieser Krankheit durch den Verein sind mittlere oder schwere HD-Grade heutzutage beim Hovawart die Ausnahme geworden. |
Jugendbeurteilung (JB) | Die Jugendbeurteilung ist eine Prüfung auf dem Weg zur Zuchtzulassung eines Hovawartes im >>RZV. Zugelassen sind Hunde zwischen 12 und 24 Monaten. Die JB setzt sich zusammen aus einer Erscheinungsbildkontrolle (wo das Aussehen des Hundes am Rassestandard gemessen wird) und einem Wesenstest, in dem rassetypische Verhaltensweisen wie Beutetrieb, Umgänglichkeit und Unerschrockenheit gegenüber Umwelteinflüssen abgefragt werden. |
Körung | Zur Körung werden Hunde zugelassen, die über eine >>VPG und eine >>AD verfügen, und die auf der >>ZTP besonders erwünschte Wesens- und Exterieur-Merkmale gezeigt haben. Die Körung besteht aus einer verkürzten Form der Erscheinungsbildkontrolle und der Wesensüberprüfung (analog zur ZTP). Zusätzlich erfolgt ein besonderer Kör-Schutzdienst. Es werden die Prädikate "bestanden" oder "nicht bestanden", eine nicht bestandene Körung hat aber keinen Einfluss auf die bereits erlangte Zuchtzulassung. |
Nachzuchtbeurteilung (NZB) | Zur Nachzuchtbeurteilung werden Hovawarte üblicherweise im Alter zwischen 6 und 12 Monaten vorgestellt. Hier wird eine erste Überprüfung des äußeren Erscheinungsbildes und der Wesensentwicklung des Hundes durch einen >> Körmeister des >>RZV vorgenommen. Häufig werden komplette Würfe zu einer NZB gemeldet, was dem Züchter wie der Zuchtleitung des Vereins wertvolle Informationen über ihre Zuchtplanung gibt. |
Rasse-Standard | Der Standard definiert die körperlichen und wesensmäßigen Merkmale, die die beschriebene Rasse auszeichnen. Nur Hovawarte, die dem Standard entsprechen, dürfen zur Zucht eingesetzt werden, auf den >>Zuchtschauen sowie den Zuchtzulassungsprüfungen (>>JB, >>ZTP) gilt der Standard als Maßstab. |
Rassezuchtverein für Hovawart-Hunde e.V.(RZV) | Die Hovawarte "vom sonnigen Gemüt" werden im Rassezuchtverein für Hovawart-Hunde e.V. , dem weltweit größten Hovawart-Verein gezüchtet. Dieser Verein ist >>VDH und >>FCI-assoziiert und stellt die >>Zuchtordnung auf. Weiterhin bietet der RZV seinen Mitgliedern in 12 Landesgruppen eigene Ausbildungsplätze an und führt >>Zuchtschauen durch. |
Rettungshund-Prüfung (RH) | Hovawarte werden heutzutage als Rettungshunde im Katastrophenschutz sehr geschätzt. Sie helfen bei der Auffindung verschütteter oder verirrter Menschen, ihre Einsatzgebiete sind von daher sehr vielfältig. Die RH kann in den Fächern "Flächensuche", "Trümmersuche", "Lawinensuche" und "Wassersuche" abgelegt werden, steht der Hund im aktiven Dienst, so muss er die jeweiligen Prüfungen jährlich wiederholen. |
Rettungshund-Tauglichkeitsprüfung (RTP) | Die Rettungshund-Tauglichkeitsprüfung dient zur Ermittlung von für das Rettungshundewesen geeigneten Mensch-Hunde-Teams. Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme sind eine bestandene >>BH, das Mindestalter des Hundes beträgt 15 Monate. Die drei Prüfungsfächer sind ein Konditionstest, Fährtenarbeit unter Einwirkung und Unterordnungsleistungen unter Einwirkung. Nach bestandener Prüfung kann der Hund dann in den verschiedenen Sparten des Rettungshundewesens weiter ausgebildet und geprüft werden. |
Richter | Es gibt im >>RZV drei verschiedene Arten von Richtern: die Leistungsrichter, die Schaurichter und die Körmeister. Leistungsrichter sind befugt, Hunde auf Leistungsprüfungen wie >>BH, >>VPG, >>FH o.ä. zu bewerten. Der Schaurichter dagegen begutachtet das Exterieur der Hunde auf den >>Zuchtschauen. Für die Zuchtzulassungsprüfungen wie >>JB und >>ZTP ist dagegen ein Körmeister zuständig. Viele Funktionäre innerhalb des RZV nehmen zwei oder alle drei Aufgaben war, für die es aber jeweils immer unterschiedliche Zulassungskriterien gibt. |
Turnierhundesport (THS) | Der Turnierhundesport wird in verschiedenen Disziplinen ausgetragen. So gehen beim Geländelauf Herr und Hund gemeinsam auf die 2000 bzw. 5000m lange Strecke, gewertet wird die erreichte Zeit. Der Vierkampf setzt sich aus den Abteilungen "Unterordnungsleistungen" (in etwa den Anforderungen der >>BH entsprechend), "Hürdenlauf" (gemeinsam mit dem Hundeführer), "Slalomlauf" (ebenfalls gemeinsam mit dem Hundeführer) und "Hindernisslauf" (Hund überwindet Parcours, Hundeführer läuf nebenher) zusammen. Desweiteren gibt es noch die aus dem Vierkampf entstandenen Mannschaftswettbewerbe "Combination Speed Cup" (CSC), "Qualification Speed Cup" (QSP) und "Shorty". |
Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) | Der VDH ist der 1949 gegründeter Dachverband, in dem ca. 150 Rassezuchtvereine, der Deutsche Jagdgebrauchshundeverband, der Bundesverband für das Rettungshundewesen, sowie die AZG (Arbeitsgemeinschaft der Zuchtvereine und Gebrauchshundverbände) vertreten sind. Die Aufgaben des VDH sind u.a. die Interessenvertretung seiner Mitglieder in internationalen Organisationen, Interessenvertretung gegenüber Behörden, Erstellung von Ausstellungs- und Schauordnungen, Vergabe des Bundes- und Europasiegertitels, Förderung der Gebrauchshund- und Jagdhunderassen. |
Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (VPG) | Die Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde (vormals "Schutzhundprüfung - SchH") wurde ursprünglich aus den Anforderungen im Diensthundewesen entwickelt. Für den Hovawart als anerkannte Gebrauchshundrasse ist sie auch noch heute die Königsdiziplin. Die VPG setzt sich aus den Sparten A - Fährte, B-Unterordnung und C-Schutzdienst zusammen. Bei der Fährtenarbeit wird die Nasenleistung des Hundes ähnlich wie bei der FH abgeprüft, in Abteilung B der Gehorsam des Hundes ähnlich wie bei einer Begleithundeprüfung (nur um einige Übungen, wie z.B. das Appoertieren erweitert). Im Schutzdienst geht es nicht darum, den Hund "scharfzumachen" oder ihm die Beisshemmung gegenüber Menschen abzutrainieren. Vielmehr ist der heute praktizierte SD eine Art Beutespiel zwischen Hund und Schutzdiensthelfer, das hohe Anforderungen an die Nervenstärke des Vierbeiners, aber auch an seinen Gehorsam in Reizlagen stellt. Die VPG gibt es in den Schwierigkeitsstufen I-III, Prüfungen nach der internationalen Prüfungsordnung werden als IPO I-III abgekürzt. |
Zuchtordnung (ZO) | Die Zuchtordnung
(PDF 183 KB)regelt die Zulassung von Zuchthunden und Zuchtstätten
innerhalb des >>RZV. So sind in diesem Verein
für Hovawarte folgende Regelungen verbindlich: |
Zuchtschau | Bei einer Zuchtschau (umgangssprachlich auch Hundeausstellung genannt) geht es darum, den Hovawart bzgl. seines äußeren Erscheinungsbildes am >>Rassestandard zu messen. Hierzu starten die Hunde - nach Geschlechtern, Alter und erworbenen Titeln bzw. Ausbildungskennzeichen getrennt - in unterschiedlichen Klassen. Es werden Wertnoten von "Vorzüglich" bis "Disqualifiziert" vergeben, die jeweils vier besten Hunde einer Klasse werden platziert. Es gibt kleinere Zuchtschauen (üblicherweise im Freien auf einem Hundeplatz abgehalten) nur für Hovawarte, und große Hallen-Ausstellungen für alle Hunderassen. Auf den ersteren werden nur Anwartschaften für das nationale Championat (>>CAC) vergeben, auf den letzteren auch Anwartschaften für das internationale Championat (>>CACIB), daher die Benennung CAC- oder CACIB-Schau. |
Zuchttauglichkeits-Prüfung (ZTP) | Die ZTP ist die letzte Zuchtzulassungsprüfung nach der >>JB, zugelassen sind Hovawarte ab dem 20. Lebensmonat. Auch die ZTP setzt sich aus einer Erscheinungsbildkontrolle und einer Überprüfung der wesensmäßigen Anlagen zusammen. Die Anforderungen sind hierbei höher als bei der Jugendbeurteilung, zusätzlich soll der Hund bei der "Belastungsprobe" die fingierte Bedrohung durch einen Schutzdiensthelfer abwehren. Es gibt die abschliessenden Gesamtbeurteilungen "nicht bestanden", "bestanden- Zucht zugelassen" und "bestanden - Zucht empfohlen" Mit letzterem Prädikat wird der Hund zur >>Körung zugelassen, diese weitere Zuchtzulassungsprüfung ist aber fakultativ. |